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Artikel 29 (8)Der Europäische Datenschutzbeauftragte kann Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 genannten Angelegenheiten festlegen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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