+Artikel 44 (9)

Artikel 44 (9)

Nach seiner Benennung wird der Datenschutzbeauftragte durch das Organ oder die Einrichtung der Union, das beziehungsweise die ihn benannt hat, beim Europäischen Datenschutzbeauftragten eingetragen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung