+Artikel 45 (3)

Artikel 45 (3)

Jedes Organ und die Einrichtung der Union erlässt weitere den Datenschutzbeauftragten betreffende Durchführungsvorschriften. Diese Durchführungsvorschriften betreffen insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des Datenschutzbeauftragten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung