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+Artikel 71 (2) |
Artikel 71 (2)Eine Verarbeitung durch denselben oder einen anderen Verantwortlichen für einen anderen der im Rechtsakt zur Gründung der Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union genannten Zwecke als den, für den die operativen personenbezogenen Daten erhoben werden, ist erlaubt, sofern
a)
der Verantwortliche nach dem Unionsrecht befugt ist, solche operativen personenbezogenen Daten für diesen Zweck zu verarbeiten, und
b)
die Verarbeitung für diesen anderen Zweck nach dem Unionsrecht erforderlich und verhältnismäßig ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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