+Artikel 79 (1)

Artikel 79 (1)

Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person zumindest die folgenden Informationen zur Verfügung:

a) 

den Namen und die Kontaktdaten der Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union,

b) 

die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,

c) 

die Zwecke, für die die operativen personenbezogenen Daten verarbeitet werden,

d) 

das Bestehen eines Beschwerderechts beim Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie dessen Kontaktdaten,

e) 

das Bestehen eines Rechts auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung der operativen personenbezogenen Daten der betroffenen Person durch den Verantwortlichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung