+Artikel 98 (1)

Artikel 98 (1)

Bis zum 30. April 2022 überprüft die Kommission auf der Grundlage der Verträge erlassene Rechtsakte, die die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bei der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 oder Kapitel 5 AEUV fallen, regeln,

a) 

um zu prüfen, ob sie mit der Richtlinie (EU) 2016/680 und dem Kapitel IX dieser Verordnung in Einklang stehen,

b) 

um etwaige Abweichungen zu ermitteln, die den Austausch operativer personenbezogener Daten zwischen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Ausübung von Tätigkeiten in diesen Bereichen und den zuständigen Behörden behindern und

c) 

um etwaige Abweichungen zu ermitteln, die eine rechtliche Fragmentierung des Datenschutzrechts der Union bewirken können.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung