+Artikel 3 4

Artikel 3 4

(4)   Die in Absatz 3 genannten Anforderungen schließen nicht aus,

a)

dass die Berichtswege auf der obersten Ebene oder der höheren Führungsebene einer Einrichtung, die verschiedene Funktionen oder Behörden vereint, zusammenlaufen;

b)

dass das Personal unter vorab festgelegten Bedingungen sowohl für die Abwicklungsfunktion als auch für die sonstigen Funktionen, einschließlich Aufsichtsfunktionen, eingesetzt wird, um eine zeitweise bestehende hohe Arbeitsbelastungen zu bewältigen, oder dass die Abwicklungsbehörde auf das Fachwissen des gemeinsamen Personals zurückgreifen kann.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung