+Artikel 3 5

Artikel 3 5

(5)   Abwicklungsbehörden beschließen und veröffentlichen interne Vorschriften zur Verhinderung von Interessenkonflikten unter Einhaltung der in den Absätzen 3 und 4 festgelegten Anforderungen, einschließlich der Vorschriften über das Berufsgeheimnis und den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Funktionsbereichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung