|
d)
|
eine Beschreibung der vereinfachten Anforderungen, die auf der Grundlage der im einleitenden Teil von Teil 1 genannten Kriterien angewandt wurden, im Vergleich zu den vollständigen Anforderungen verbunden mit Angaben zum Volumen an Kapitalanforderungen, der Prämieneinnahmen, der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Vermögenswerte, jeweils gemessen als prozentualer Anteil am Gesamtvolumen der Kapitalanforderungen, Prämieneinnahmen, der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Vermögenswerte der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Mitgliedstaaten bzw. sämtlicher Gruppen.
|