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Artikel 4 4(4) Die EIOPA veröffentlicht jährlich und für jeden Mitgliedstaat gesondert die in Absatz 3 Buchstaben a bis d genannten Informationen zusammen mit einer Bewertung etwaiger Unterschiede bei der Umsetzung von Absatz 1 auf nationaler Ebene. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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