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(4)   Die EIOPA veröffentlicht jährlich und für jeden Mitgliedstaat gesondert die in Absatz 3 Buchstaben a bis d genannten Informationen zusammen mit einer Bewertung etwaiger Unterschiede bei der Umsetzung von Absatz 1 auf nationaler Ebene.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung