+Artikel 5 6

Artikel 5 6

(6)   Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass präventive Sanierungspläne Folgendes enthalten:

a)

eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Elemente des Plans, einschließlich wesentlicher Änderungen, die seit Vorlage des letzten Plans eingetreten sind;

b)

eine Beschreibung des Unternehmens oder der Gruppe, einschließlich einer Zusammenfassung aller wesentlichen Änderungen, die seit Vorlage des letzten Plans eingetreten sind;

c)

eine Reihe von Indikatoren nach Absatz 8;

d)

eine Beschreibung der Art und Weise, wie der präventive Sanierungsplan erstellt, aktualisiert und angewandt wird;

e)

ein Spektrum von Abhilfemaßnahmen;

f)

eine Kommunikationsstrategie;

g)

wenn das Unternehmen in den letzten zehn Jahren gegen die in Titel I Kapitel VI Abschnitt 4 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegte Solvenzkapitalanforderung verstoßen und einen Sanierungsplan gemäß Artikel 138 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorgelegt hat, diesen Sanierungsplan sowie eine Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Solvenzkapitalanforderung durch das Unternehmen wiederherzustellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung