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+Artikel 6 1 |
Artikel 6 1(1) Die Aufsichtsbehörden überprüfen innerhalb von neun Monaten nach Vorlage eines präventiven Sanierungsplans diesen Plan und bewerten, inwieweit er die in Artikel 5 festgelegten Anforderungen sowie folgende weitere Anforderungen erfüllt:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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