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Artikel 7 8

(8)   Bei der Erstellung präventiver Sanierungspläne kann ein Unions-Tochterunternehmen alle Gruppenpläne zur präventiven Sanierung berücksichtigen, die von den Drittland-Versicherungs- oder -Rückversicherungsunternehmen oder, soweit anwendbar, von Drittland-Mutterunternehmen, deren Tochterunternehmen es ist, erstellt wurden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung