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Artikel 7 8(8) Bei der Erstellung präventiver Sanierungspläne kann ein Unions-Tochterunternehmen alle Gruppenpläne zur präventiven Sanierung berücksichtigen, die von den Drittland-Versicherungs- oder -Rückversicherungsunternehmen oder, soweit anwendbar, von Drittland-Mutterunternehmen, deren Tochterunternehmen es ist, erstellt wurden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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