+Artikel 9 6
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Artikel 9 6
(6) Unbeschadet des Artikels 4 sind in den Abwicklungsplänen Optionen für die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und die Ausübung von Abwicklungsbefugnissen in Bezug auf das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen darzulegen. Die Abwicklungspläne enthalten, sofern angemessen und möglich in quantifizierter Form, alles Folgende:
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a)
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eine zusammenfassende Darstellung der Hauptbestandteile des Plans;
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b)
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eine zusammenfassende Darstellung der seit Vorlage der letzten abwicklungsrelevanten Informationen eingetretenen wesentlichen Veränderungen innerhalb des Unternehmens;
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c)
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Ausführungen dazu, wie kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche im erforderlichen Umfang rechtlich und wirtschaftlich von anderen Funktionen getrennt werden könnten, um ihre Fortführung nach einem Ausfall des Unternehmens sicherzustellen;
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d)
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eine Beschreibung der Vermögenswerte, die voraussichtlich als Sicherheit anerkannt werden könnten;
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e)
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eine Schätzung des Zeitrahmens für die Durchführung jedes wesentlichen Aspekts des Plans;
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f)
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eine detaillierte Darstellung der nach Artikel 13 vorgenommenen Bewertung der Abwicklungsfähigkeit, einschließlich der Bewertung der Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Liquidation im regulären Insolvenzverfahren;
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g)
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eine Beschreibung etwaiger nach Artikel 15 verlangter Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit, die im Rahmen der nach Artikel 13 vorgenommenen Bewertung festgestellt wurden;
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h)
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eine Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Abwicklungsoptionen, wobei von keiner außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln – außer der etwaigen Inanspruchnahme von Sicherungssystemen für Versicherungen oder Finanzierungsmechanismen – ausgegangen wird;
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i)
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eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Abwicklungsstrategien, die in den unterschiedlichen Szenarien und dem entsprechenden Zeitrahmen angewandt werden könnten;
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j)
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Erläuterungen zu kritischen wechselseitigen Abhängigkeiten;
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k)
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eine Analyse der Auswirkungen des Abwicklungsplans für die Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich einer Bewertung damit verbundener Kosten, und eine Beschreibung der vorgesehenen Verfahren zur Anhörung des Personals während des Abwicklungsprozesses, gegebenenfalls unter Berücksichtigung nationaler Systeme für den Dialog mit Sozialpartnern;
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l)
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einen Plan für die Kommunikation mit den Medien und der Öffentlichkeit;
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m)
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eine Beschreibung der wesentlichen Prozesse und Systeme zur Fortführung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens;
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n)
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gegebenenfalls Stellungnahmen des Unternehmens zu dem Abwicklungsplan.
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Die zusammenfassende Darstellung der Hauptbestandteile des Plans wird dem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen offengelegt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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