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+Artikel 25 1 |
Artikel 25 1(1) Wenn eine in Artikel 23 genannte Bewertung die in Artikel 24 Absatz 2 genannten Vorgaben nicht erfüllt, ist sie als vorläufig zu betrachten. Vorläufige Bewertungen sehen einen Puffer für zusätzliche Verluste vor und enthalten eine angemessene Begründung für diesen Puffer. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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