+Artikel 38 4

Artikel 38 4

(4)   Damit die Tier 1 Instrumente gemäß Absatz 3 bereitgestellt werden können, kann die Abwicklungsbehörde von den in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis e genannten Unternehmen verlangen, dass sie jederzeit über die erforderliche vorherige Genehmigung zur Ausgabe der relevanten Anzahl von Tier 1 Instrumenten verfügen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung