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+Artikel 38 4 |
Artikel 38 4(4) Damit die Tier 1 Instrumente gemäß Absatz 3 bereitgestellt werden können, kann die Abwicklungsbehörde von den in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis e genannten Unternehmen verlangen, dass sie jederzeit über die erforderliche vorherige Genehmigung zur Ausgabe der relevanten Anzahl von Tier 1 Instrumenten verfügen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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