+Artikel 69 a)

Artikel 69 a)

Bei der Einleitung von Abwicklungsmaßnahmen werden die Entscheidungen effizient getroffen und die Abwicklungskosten so gering wie möglich gehalten;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung