+Artikel 88 Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 88 Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 88

Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2004/25/EG erhält folgende Fassung:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Artikel 5 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie im Falle einer Anwendung von in Titel IV der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*4), in Titel V der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5) oder in Titel III der Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates (*6) vorgesehenen Abwicklungsinstrumenten, -befugnissen und -mechanismen nicht angewandt wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung