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+Artikel 98 c) |
Artikel 98 c)eine Bewertung der Notwendigkeit, erforderlichen Maßnahmen einzuführen, die zur Einführung einer Mindestgrundlage für Sicherungssysteme für Versicherungen in der gesamten Union notwendig sind, und diese gegebenenfalls darzulegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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