+Artikel 98 Sicherungssysteme für Versicherungen
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Artikel 98 Sicherungssysteme für Versicherungen
Bis zum 29. Januar 2027 legt die Kommission nach Konsultation der EIOPA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem die Angemessenheit gemeinsamer Mindeststandards für Sicherungssysteme für Versicherungen in der Union bewertet wird. Der Bericht enthält mindestens
1. Übersicht
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Regulierung |
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Artikel 98 a)
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eine Bewertung des aktuellen Stands der Sicherungssysteme für Versicherungen in den Mitgliedstaaten (Abdeckungsniveau, Art der abgedeckten Versicherungen, Auslöser);
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Artikel 98 b)
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eine Analyse der politischen Optionen, einschließlich der verschiedenen Möglichkeiten, wie die Sicherungssysteme für Versicherungen für die Fortführung oder Liquidierung von Versicherungspolicen genutzt werden können, wobei den Unterschieden zwischen den Versicherungsprodukten verschiedener Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen ist;
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Artikel 98 c)
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eine Bewertung der Notwendigkeit, erforderlichen Maßnahmen einzuführen, die zur Einführung einer Mindestgrundlage für Sicherungssysteme für Versicherungen in der gesamten Union notwendig sind, und diese gegebenenfalls darzulegen.
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Artikel 98 2
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Der Bericht wird erforderlichenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet.
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,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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