+Artikel 99 d)

Artikel 99 d)

eine Analyse der Erfahrungen mit dem Informationsaustausch zwischen den für die Beaufsichtigung oder Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Kreditinstituten zuständigen Behörden, falls das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis e genannte Unternehmen Teil eines Finanzkonglomerats ist;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung