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+Artikel 35 Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen |
Artikel 35 Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen MarktinfrastrukturenArtikel 35 Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen Zentralverwahrer verwenden bei der Kommunikation mit Teilnehmern der von ihnen betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme und mit den Marktinfrastrukturen, mit denen sie über Schnittstellen verbunden sind, die internationalen offenen Kommunikationsverfahren und Normen für den Datenaustausch und Referenzdaten, um eine effiziente Verbuchung, Zahlung und Abwicklung zu erleichtern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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