+BSIG § 59 Zuständigkeit des Bundesamtes
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1. Übersicht
BSIG § 59 Zuständigkeit des Bundesamtes
Das Bundesamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der
Vorschriften in Teil 3
- 1.
-
durch wichtige und besonders wichtige Einrichtungen, die in der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen sind,
- 2.
-
durch Betreiber kritischer Anlagen, deren kritische Anlagen sich
auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, und
- 3.
-
durch Einrichtungen der Bundesverwaltung.
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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