+AM-02 Asset-Inventar
---+AM-02.01B
---+AM-02.02B
---+AM-02.03B
---+AM-02.04B
---+AM-02.05B
|
AM-02 Asset-Inventar
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Standard |
|
AM-02.01B
|
Der Cloud-Anbieter führt ein Asset-Inventar von Hardware- und Software-Assets gemäß dem Rahmenwerk für Asset Management (vgl. AM-01). Ergänzende Informationen Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet. In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.
|
|
AM-02.02B
|
Die Inventarisierung erfolgt automatisch und/oder durch für die Assets zuständige Personen oder Gruppen, um eine vollständige, richtige, gültige und konsistente Erfassung über den Lebenszyklus der Assets sicherzustellen. Ergänzende Informationen Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet. In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.
|
|
AM-02.03B
|
Zu den Assets werden jene Informationen erfasst, die zur Anwendung des Risikomanagement-Verfahrens (vgl. OIS-07), einschließlich der Maßnahmen zur Behandlung dieser Risiken über den Lebenszyklus der Assets benötigt werden. Ergänzende Informationen Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet. In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.
|
|
AM-02.04B
|
Änderungen an den erfassten Informationen eines Assets werden protokolliert. Ergänzende Informationen Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet. In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.
|
|
AM-02.05B
|
Der Cloud-Anbieter führt Listen aller Benutzer in seinem Verantwortungsbereich, die Zugriff auf eine bestimmte Ressource haben, zusammen mit ihren jeweiligen Zugriffsrechten. Ergänzende Informationen Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet. In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren. Ergänzende Informationen Diese Listen können, müssen aber nicht, durch das Inventarsystem bereitgestellt werden, das durch die Kriterien AM-02, AM-03 und AM-04 eingerichtet wird.
|
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
|