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+AM-02.05B |
AM-02.05BDer Cloud-Anbieter führt Listen aller Benutzer in seinem Verantwortungsbereich, die Zugriff auf eine bestimmte Ressource haben, zusammen mit ihren jeweiligen Zugriffsrechten. Ergänzende Informationen Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet. In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren. Ergänzende Informationen Diese Listen können, müssen aber nicht, durch das Inventarsystem bereitgestellt werden, das durch die Kriterien AM-02, AM-03 und AM-04 eingerichtet wird. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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