+AM-02.05B

AM-02.05B

Der Cloud-Anbieter führt Listen aller Benutzer in seinem Verantwortungsbereich, die Zugriff auf eine bestimmte Ressource haben, zusammen mit ihren jeweiligen Zugriffsrechten.

Ergänzende Informationen

Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet.

In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.

Ergänzende Informationen

Diese Listen können, müssen aber nicht, durch das Inventarsystem bereitgestellt werden, das durch die Kriterien AM-02, AM-03 und AM-04 eingerichtet wird.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge