+AM-06 Inbetriebnahme von Hardware
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AM-06 Inbetriebnahme von Hardware

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
AM-06.01B

Der Cloud-Anbieter hat einen Genehmigungsprozess für die Inbetriebnahme von Hardware implementiert, die verwendet wird, um den Cloud-Dienst in der Produktionsumgebung bereitzustellen. Dieser Prozess umfasst die Identifizierung, Analyse und Mitigierung aller mit der Inbetriebnahme verbundenen Risiken (vgl. OIS-07).

Ergänzende Informationen

Das Kriterium bezieht sich nur auf physische Hardware-Objekte, z. B. Server, Speichersysteme und Netzkomponenten.

Virtuelle Hardware- und Software-Objekte werden in den Kriterienbereichen (OPS) und (DEV) betrachtet.

Der Genehmigungsprozess berücksichtigt typischerweise sowohl die grundsätzliche Freigabe zur Nutzung der Hardware als auch die finale Freigabe der konfigurierten Assets.

AM-06.02B

Die Genehmigung erfolgt nach Verifikation der sicheren Konfiguration der Mechanismen für Fehlerbehandlung, Protokollierung, Verschlüsselung, Authentisierung und Autorisierung gemäß der vorgesehenen Verwendung und auf Basis der anwendbaren Richtlinien.

Ergänzende Informationen

Das Kriterium bezieht sich nur auf physische Hardware-Objekte, z. B. Server, Speichersysteme und Netzkomponenten.

Virtuelle Hardware- und Software-Objekte werden in den Kriterienbereichen (OPS) und (DEV) betrachtet.

Der Genehmigungsprozess berücksichtigt typischerweise sowohl die grundsätzliche Freigabe zur Nutzung der Hardware als auch die finale Freigabe der konfigurierten Assets.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung