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+AM-06.02B |
AM-06.02BDie Genehmigung erfolgt nach Verifikation der sicheren Konfiguration der Mechanismen für Fehlerbehandlung, Protokollierung, Verschlüsselung, Authentisierung und Autorisierung gemäß der vorgesehenen Verwendung und auf Basis der anwendbaren Richtlinien. Ergänzende Informationen Das Kriterium bezieht sich nur auf physische Hardware-Objekte, z. B. Server, Speichersysteme und Netzkomponenten. Virtuelle Hardware- und Software-Objekte werden in den Kriterienbereichen (OPS) und (DEV) betrachtet. Der Genehmigungsprozess berücksichtigt typischerweise sowohl die grundsätzliche Freigabe zur Nutzung der Hardware als auch die finale Freigabe der konfigurierten Assets. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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