+ABSCHNITT 2 Berechnung von Hebelfinanzierungen
---+Artikel 6 Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung von Hebelfinanzierungen
------+Article 6 1.
------+Article 6 2.
------+Article 6 3.
------+Article 6 4.
------+Article 6 5.
---+Artikel 7 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode
---+Artikel 8 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Commitment-Methode
------+Article 8 1.
------+Article 8 2.
------+Article 8 3.
------+Article 8 4.
------+Article 8 5.
------+Article 8 6.
------+Article 8 7.
------+Article 8 8.
------+Article 8 9.
---+Artikel 9 Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF
---+Artikel 10 Umrechnungsmethoden für Derivate
---+Artikel 11 Duration-Netting-Regelungen
------+Article 11 1.
------+Article 11 2.
------+Article 11 3.
------+Article 11 4.
------+Article 11 5.

ABSCHNITT 2 Berechnung von Hebelfinanzierungen

ABSCHNITT 2 Berechnung von Hebelfinanzierungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 6 Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung von Hebelfinanzierungen
Artikel 7 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode

Artikel 7

Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode

Das nach der Brutto-Methode berechnete Risiko eines AIF ist die Summe der absoluten Werte aller Positionen, die gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2011/61/EU und allen nach dieser Richtlinie erlassenen delegierten Rechtsakte bewertet werden.

Zur Berechung des Risikos eines AIF nach der Brutto-Methode verfährt ein AIFM wie folgt:

a) 

Den Wert aller Barmittel und Barmitteläquivalente, bei denen es sich um hochliquide, auf die Basiswährung des AIF lautende Finanzinvestitionen handelt, die jederzeit in festgelegte Barbeträge umgewandelt werden können, nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen und deren Rendite nicht über die einer erstklassigen Staatsanleihe mit dreimonatiger Laufzeit hinausgeht, nimmt er von der Berechnung aus;

b) 

Derivate rechnet er anhand der in Artikel 10 und in Anhang I Nummern 4 bis 9 und Nummer 14 dargelegten Umrechnungsmethoden in die äquivalente Basiswert-Position um;

c) 

Barkredite, die Barmittel- oder Barmitteläquivalente im Sinne von Buchstabe a bleiben und bei denen die zahlbaren Beträge bekannt sind, nimmt er von der Berechnung aus;

d) 

das aus der Reinvestition von Barkrediten resultierende Risiko bezieht er in die Berechnung ein, wobei dieses Risiko gemäß Anhang I Nummern 1 und 2 ausgedrückt wird als der Marktwert der getätigten Investition oder der Gesamtbetrag des Barkredits, je nachdem, welcher von beiden Werten der höhere ist;

e) 

Positionen in Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften und Wertpapierleihgeschäften oder anderen Vereinbarungen bezieht er gemäß Anhang I Nummer 3 und Nummern 10 bis 13 in die Berechnung ein.

Artikel 8 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Commitment-Methode
Artikel 9 Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF

Artikel 9

Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF

Bei der Berechnung des Risikos wenden die AIFM die in Anhang I dargelegten Methoden auf die dort angegebenen Fälle an.

Artikel 10 Umrechnungsmethoden für Derivate

Artikel 10

Umrechnungsmethoden für Derivate

AIFM wenden die in Anhang II dargelegten Umrechnungsmethoden auf die dort genanten Derivate an.

Artikel 11 Duration-Netting-Regelungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung