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+Artikel 27 Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden können |
Artikel 27 Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden könnenArtikel 27 Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden können Der Verwalter eines ELTIF, dessen Anteile an Kleinanleger vertrieben werden können, unterliegt den in Artikel 16 Absatz 3 Unterabsätze 2 bis 5 und 7 sowie Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Anforderungen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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