+Artikel 91a (4)

Artikel 91a (4)

Die Unternehmen stellen sicher, dass die Informationen über die Eignung der Inhaber von Schlüsselfunktionen auf dem neuesten Stand bleiben. Auf Anfrage übermitteln die Unternehmen diese Informationen der zuständigen Behörde über Mittel, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE