+Υποτμήμα 2 Διαδικασία που εφαρμόζεται ελλείψει κοινής απόφασης σε ενοποιημένο επίπεδο
---+Artikel 94 Gemeinsame Entscheidungen auf der Ebene jedes Tochterunternehmens in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung auf konsolidierter Ebene
---+Artikel 95 Elemente der Mitteilung einzelner Entscheidungen
------+Artikel 95 1
------+Artikel 95 2
------+Artikel 95 3
---+Artikel 96 Mitteilung der in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung getroffenen einzelnen Entscheidungen
------+Artikel 96 1
------+Artikel 96 2

Υποτμήμα 2 Διαδικασία που εφαρμόζεται ελλείψει κοινής απόφασης σε ενοποιημένο επίπεδο

Υποτμήμα 2 Διαδικασία που εφαρμόζεται ελλείψει κοινής απόφασης σε ενοποιημένο επίπεδο

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 94 Gemeinsame Entscheidungen auf der Ebene jedes Tochterunternehmens in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung auf konsolidierter Ebene

Artikel 94

Gemeinsame Entscheidungen auf der Ebene jedes Tochterunternehmens in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung auf konsolidierter Ebene

In Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung auf konsolidierter Ebene oder auf Ebene des Mutterunternehmens bemühen sich die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und die für die Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 45 Absatz 9 der Richtlinie 2014/59/EU darum, zu einer gemeinsamen Entscheidung in Bezug auf das Niveau der auf jedes einzelne Tochterunternehmen anzuwendenden Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu gelangen.

Die gemeinsame Entscheidung trägt der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Rechnung, die von der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde auf konsolidierter Ebene und auf Ebene des Mutterunternehmens festgelegt wurde; das Verfahren für die Erstellung, Herbeiführung, Übermittlung und Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Entscheidung in Bezug auf das Niveau der auf jedes einzelne Tochterunternehmen anzuwendenden Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten folgt den in den Artikeln 90 bis 93 beschriebenen Schritten mit Ausnahme der Schritte für die Festlegung des Niveaus der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf konsolidierter Ebene und auf Ebene des Mutterunternehmens.

Artikel 95 Elemente der Mitteilung einzelner Entscheidungen
Artikel 96 Mitteilung der in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung getroffenen einzelnen Entscheidungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL