+HR-02.04B
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HR-02.04B
Der Cloud-Anbieter weist sein Personal vor der Gewährung eines Zugriffs auf Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten und Kontodaten oder auf Systemkomponenten unter der Verantwortung des Cloud-Anbieters, die zur Bereitstellung des Cloud-Dienstes in der Produktionsumgebung verwendet werden, in den Verhaltenskodex und die Informationssicherheitsrichtlinie sowie die darauf basierenden Richtlinien, Verfahren und Anweisungen ein.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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