+HR-02.04B

HR-02.04B

Der Cloud-Anbieter weist sein Personal vor der Gewährung eines Zugriffs auf Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten und Kontodaten oder auf Systemkomponenten unter der Verantwortung des Cloud-Anbieters, die zur Bereitstellung des Cloud-Dienstes in der Produktionsumgebung verwendet werden, in den Verhaltenskodex und die Informationssicherheitsrichtlinie sowie die darauf basierenden Richtlinien, Verfahren und Anweisungen ein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge