+HR-02 Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen
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HR-02 Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Standard |
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HR-02.01B
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Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass die Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen gemäß SP-01 widerspiegeln.
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HR-02.02B
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Das interne und externe Personal des Cloud-Anbieters werden in den Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der Informationssicherheitsrichtlinie sowie der darauf basierenden Richtlinien, Verfahren und Anweisungen verpflichtet.
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HR-02.03B
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Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass eine Geheimhaltungsklausel in die Bedingungen für sämtliches internes und externes Personal aufgenommen wird. Die Geheimhaltungsklausel umfasst sämtliche Informationen, einschließlich anonymisierter und pseudonymisierter Informationen, die das Personal im Rahmen des Cloud-Dienstes erhält oder erzeugt. Ergänzende Informationen Diese Vereinbarungen werden in HR-06 näher geregelt.
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HR-02.04B
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Der Cloud-Anbieter weist sein Personal vor der Gewährung eines Zugriffs auf Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten und Kontodaten oder auf Systemkomponenten unter der Verantwortung des Cloud-Anbieters, die zur Bereitstellung des Cloud-Dienstes in der Produktionsumgebung verwendet werden, in den Verhaltenskodex und die Informationssicherheitsrichtlinie sowie die darauf basierenden Richtlinien, Verfahren und Anweisungen ein.
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HR-02.05B
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Zusätzlich verlangt der Cloud-Anbieter, dass der Verhaltenskodex und die Informationssicherheitsrichtlinie sowie die darauf basierenden Richtlinien, Verfahren und Anweisungen vom internen und externen Personal in dokumentierter Form anerkannt werden, bevor Zugriff auf eine der vorgenannten Daten oder Systemkomponenten gewährt wird.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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