HR-04.04B
Der Einsatz von Disziplinarmaßnahmen wird in geeigneter Weise dokumentiert. Ergänzende Informationen Hinsichtlich des Einsatzes von Disziplinarmaßnahmen ist die Vorlage anonymisierter Nachweise zulässig und impliziert nicht, dass das Basiskriterium nicht vollständig erfüllt ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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