+HR-04 Maßregelungsprozess
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HR-04 Maßregelungsprozess
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Standard |
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HR-04.01B
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Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass die Richtlinien und Verfahren zum Maßregelungsprozess die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen gemäß SP-01 widerspiegeln.
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HR-04.02B
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Im Falle von Verstößen gegen Richtlinien und Verfahren oder gegen geltende gesetzliche und regulatorische Anforderungen werden Disziplinarmaßnahmen in Übereinstimmung mit einer definierten Richtlinie ergriffen, die die folgenden Aspekte umfasst: 1. Prüfung, ob ein Verstoß vorliegt; und 2. Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes sowie dessen Auswirkungen.
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HR-04.03B
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Das interne und externe Personal des Cloud-Anbieters wird über mögliche Disziplinarmaßnahmen informiert.
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HR-04.04B
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Der Einsatz von Disziplinarmaßnahmen wird in geeigneter Weise dokumentiert. Ergänzende Informationen Hinsichtlich des Einsatzes von Disziplinarmaßnahmen ist die Vorlage anonymisierter Nachweise zulässig und impliziert nicht, dass das Basiskriterium nicht vollständig erfüllt ist.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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