HR-08.01B
Der Cloud-Anbieter konzipiert, implementiert und unterhält die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit sein Personal die Richtlinien und Verfahren für Remote-Arbeit einhalten kann (vgl. HR-07). Ergänzende Informationen Bitte beachten: Dieses Kriterium bezieht sich auf Arbeitsplätze außerhalb des Standorts, während PS-08.01B Sicherheitsanforderungen für Büroarbeitsplätze vor Ort behandelt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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