+INQ-03 Begrenzung des Zugriffs auf oder der Offenlegung von Daten bei behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen
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INQ-03 Begrenzung des Zugriffs auf oder der Offenlegung von Daten bei behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Standard |
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INQ-03.01B
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Die Verfahren des Cloud-Anbieters zur Gewährung des Zugriffs auf oder zur Offenlegung von Cloud-Kundendaten und abgeleitete Cloud-Dienstdaten im Zusammenhang mit behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen stellen sicher, dass die Behörden nur Zugang zu den Daten erhalten oder Einsicht in die Daten nehmen, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.
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INQ-03.02B
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Wenn keine eindeutige Begrenzung der Cloud-Kundendaten und der abgeleiteten Cloud-Dienstdaten möglich ist, anonymisiert oder pseudonymisiert der Cloud-Anbieter diese Daten so, dass Regierungsbehörden sie nur denjenigen Cloud-Kunden zuordnen können, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.
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INQ-03.01AC
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Der Zugriff und die Tätigkeiten, die von oder im Namen von Ermittlern (im Rahmen des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens) durchgeführt werden, werden vom Cloud-Anbieter überwacht, wie durch den in INQ-01 beschriebenen Prozess festgelegt.
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INQ-03.02AC
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Rechtzeitige und angemessene Abhilfemaßnahmen behandeln alle Abweichungen, die während der Überwachung der von oder im Namen von Ermittlern (im Rahmen des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens) durchgeführten Tätigkeiten festgestellt werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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