+INQ-03 Begrenzung des Zugriffs auf oder der Offenlegung von Daten bei behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen
---+INQ-03.01B
---+INQ-03.02B
---+INQ-03.01AC
---+INQ-03.02AC

INQ-03 Begrenzung des Zugriffs auf oder der Offenlegung von Daten bei behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
INQ-03.01B

Die Verfahren des Cloud-Anbieters zur Gewährung des Zugriffs auf oder zur Offenlegung von Cloud-Kundendaten und abgeleitete Cloud-Dienstdaten im Zusammenhang mit behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen stellen sicher, dass die Behörden nur Zugang zu den Daten erhalten oder Einsicht in die Daten nehmen, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.

INQ-03.02B

Wenn keine eindeutige Begrenzung der Cloud-Kundendaten und der abgeleiteten Cloud-Dienstdaten möglich ist, anonymisiert oder pseudonymisiert der Cloud-Anbieter diese Daten so, dass Regierungsbehörden sie nur denjenigen Cloud-Kunden zuordnen können, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.

INQ-03.01AC

Der Zugriff und die Tätigkeiten, die von oder im Namen von Ermittlern (im Rahmen des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens) durchgeführt werden, werden vom Cloud-Anbieter überwacht, wie durch den in INQ-01 beschriebenen Prozess festgelegt.

INQ-03.02AC

Rechtzeitige und angemessene Abhilfemaßnahmen behandeln alle Abweichungen, die während der Überwachung der von oder im Namen von Ermittlern (im Rahmen des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens) durchgeführten Tätigkeiten festgestellt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung