+INQ-03.02B
|
INQ-03.02B
Wenn keine eindeutige Begrenzung der Cloud-Kundendaten und der abgeleiteten Cloud-Dienstdaten möglich ist, anonymisiert oder pseudonymisiert der Cloud-Anbieter diese Daten so, dass Regierungsbehörden sie nur denjenigen Cloud-Kunden zuordnen können, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|