+OIS-02 Informationssicherheitsrichtlinie
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OIS-02 Informationssicherheitsrichtlinie

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
OIS-02.01B

Die oberste Geschäftsleitung des Cloud-Anbieters hat eine Informationssicherheitsrichtlinie verabschiedet.

Ergänzende Informationen

Die oberste Leitung ist eine natürliche Person oder Personengruppe, welche die letztgültige Entscheidung für die Institution trifft und für diese die Verantwortung trägt.

OIS-02.02B

Die oberste Geschäftsleitung des Cloud-Anbieters hat die Informationssicherheitsrichtlinie an das interne und externe Personal sowie die Cloud-Kunden kommuniziert.

Ergänzende Informationen

Die oberste Leitung ist eine natürliche Person oder Personengruppe, welche die letztgültige Entscheidung für die Institution trifft und für diese die Verantwortung trägt.

OIS-02.03B

Die Informationssicherheitsrichtlinie beschreibt:

1. Den Stellenwert der Informationssicherheit, abgeleitet von den Anforderungen der Cloud-Kunden mit Bezug zur Informationssicherheit;

2. Die Sicherheitsziele und das angestrebte Sicherheitsniveau, abgeleitet von den Geschäftszielen und Aufgaben des Cloud-Anbieters;

3. Die Verpflichtung des Cloud-Anbieters, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Erfüllung der festgelegten Sicherheitsziele umzusetzen;

4. Die wichtigsten Aspekte der Sicherheitsstrategie zum Erreichen der gesetzten Sicherheitsziele; und

5. Die Organisationsstruktur für Informationssicherheit im Anwendungsbereich des ISMS.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung