+OIS-02.01B
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OIS-02.01B
Die oberste Geschäftsleitung des Cloud-Anbieters hat eine Informationssicherheitsrichtlinie verabschiedet. Ergänzende Informationen Die oberste Leitung ist eine natürliche Person oder Personengruppe, welche die letztgültige Entscheidung für die Institution trifft und für diese die Verantwortung trägt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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