+OIS-02.01B

OIS-02.01B

Die oberste Geschäftsleitung des Cloud-Anbieters hat eine Informationssicherheitsrichtlinie verabschiedet.

Ergänzende Informationen

Die oberste Leitung ist eine natürliche Person oder Personengruppe, welche die letztgültige Entscheidung für die Institution trifft und für diese die Verantwortung trägt.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge