+OPS-01.03B

OPS-01.03B

Der Cloud-Anbieter stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass er bei Kapazitätsengpässen oder Ausfällen hinsichtlich Personal und Systemkomponenten die mit den Cloud-Kunden vereinbarten Anforderungen an die Bereitstellung des Cloud-Dienstes, gemäß der jeweiligen Vereinbarungen weiterhin erfüllt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der dedizierten Nutzung von Systemkomponenten gemäß den jeweiligen Vereinbarungen.

Ergänzende Informationen

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen streben Cloud-Anbieter typischerweise eine hohe Auslastung der Systemkomponenten (CPU, Arbeitsspeicher, Speicherplatz, Netz) an. In Multi-Mandanten-Umgebungen sollten die vorhandenen Ressourcen zwischen den Cloud-Kunden (Mandanten) trotzdem so aufgeteilt werden, dass die Service Level-Vereinbarungen eingehalten werden. Insoweit sind die angemessene Planung und Überwachung von IT-Ressourcen kritisch für die Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Cloud-Dienstes. Soweit die Verfahren nicht dokumentiert sind oder als Betriebsgeheimnis des Cloud-Anbieters einer höheren Vertraulichkeit unterliegen, sollte der Cloud-Anbieter die Verfahren im Rahmen dieser Prüfung mindestens mündlich erläutern können.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge