+OPS-01.03B
|
OPS-01.03B
Der Cloud-Anbieter stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass er bei Kapazitätsengpässen oder Ausfällen hinsichtlich Personal und Systemkomponenten die mit den Cloud-Kunden vereinbarten Anforderungen an die Bereitstellung des Cloud-Dienstes, gemäß der jeweiligen Vereinbarungen weiterhin erfüllt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der dedizierten Nutzung von Systemkomponenten gemäß den jeweiligen Vereinbarungen. Ergänzende Informationen Aus Wirtschaftlichkeitsgründen streben Cloud-Anbieter typischerweise eine hohe Auslastung der Systemkomponenten (CPU, Arbeitsspeicher, Speicherplatz, Netz) an. In Multi-Mandanten-Umgebungen sollten die vorhandenen Ressourcen zwischen den Cloud-Kunden (Mandanten) trotzdem so aufgeteilt werden, dass die Service Level-Vereinbarungen eingehalten werden. Insoweit sind die angemessene Planung und Überwachung von IT-Ressourcen kritisch für die Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Cloud-Dienstes. Soweit die Verfahren nicht dokumentiert sind oder als Betriebsgeheimnis des Cloud-Anbieters einer höheren Vertraulichkeit unterliegen, sollte der Cloud-Anbieter die Verfahren im Rahmen dieser Prüfung mindestens mündlich erläutern können.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|