+OPS-09 Datensicherung und -wiederherstellung - Aufbewahrung
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OPS-09 Datensicherung und -wiederherstellung - Aufbewahrung

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
OPS-09.01B

Der Cloud-Anbieter überträgt die Cloud-Anbieterdaten und, sofern vertraglich vereinbart, die Cloud-Kundendaten und die abgeleiteten Cloud-Dienstdaten zur Sicherung an einen entfernten Standort oder transportiert diese auf Sicherungsmedien an einen entfernten Standort.

Ergänzende Informationen

Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar.

Ergänzende Informationen

Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.

OPS-09.02B

Die Schutzbedarfe, die sich aus der Datenklassifizierung der Originaldaten ergeben (z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle), gelten auch für Datensicherungen.

Ergänzende Informationen

Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar.

OPS-09.03B

Soweit die Datensicherung über ein Netz zum Remote-Standort übertragen wird, erfolgt die Datensicherung oder die Übertragung der Daten in einer verschlüsselten Form, die dem Stand der Technik entspricht (vgl. CRY-04).

Ergänzende Informationen

Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar.

Ergänzende Informationen

Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.

OPS-09.04B

Die Entfernung zum Hauptstandort wird unter ausreichender Berücksichtigung der Faktoren Wiederherstellungszeiten und Auswirkungen von Katastrophen auf beide Standorte gewählt.

Ergänzende Informationen

Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar.

Ergänzende Informationen

Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.

OPS-09.05B

Die Maßnahmen zur physischen und umgebungsbezogenen Sicherheit am Remote-Standort entsprechen denen am Hauptstandort.

Ergänzende Informationen

Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar.

Ergänzende Informationen

Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung