+OPS-09 Datensicherung und -wiederherstellung - Aufbewahrung
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OPS-09 Datensicherung und -wiederherstellung - Aufbewahrung
1. Übersicht
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Standard |
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OPS-09.01B
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Der Cloud-Anbieter überträgt die Cloud-Anbieterdaten und, sofern vertraglich vereinbart, die Cloud-Kundendaten und die abgeleiteten Cloud-Dienstdaten zur Sicherung an einen entfernten Standort oder transportiert diese auf Sicherungsmedien an einen entfernten Standort. Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar. Ergänzende Informationen Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.
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OPS-09.02B
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Die Schutzbedarfe, die sich aus der Datenklassifizierung der Originaldaten ergeben (z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle), gelten auch für Datensicherungen. Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar.
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OPS-09.03B
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Soweit die Datensicherung über ein Netz zum Remote-Standort übertragen wird, erfolgt die Datensicherung oder die Übertragung der Daten in einer verschlüsselten Form, die dem Stand der Technik entspricht (vgl. CRY-04). Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar. Ergänzende Informationen Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.
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OPS-09.04B
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Die Entfernung zum Hauptstandort wird unter ausreichender Berücksichtigung der Faktoren Wiederherstellungszeiten und Auswirkungen von Katastrophen auf beide Standorte gewählt. Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar. Ergänzende Informationen Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.
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OPS-09.05B
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Die Maßnahmen zur physischen und umgebungsbezogenen Sicherheit am Remote-Standort entsprechen denen am Hauptstandort. Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar. Ergänzende Informationen Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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