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+OPS-09.01B |
OPS-09.01BDer Cloud-Anbieter überträgt die Cloud-Anbieterdaten und, sofern vertraglich vereinbart, die Cloud-Kundendaten und die abgeleiteten Cloud-Dienstdaten zur Sicherung an einen entfernten Standort oder transportiert diese auf Sicherungsmedien an einen entfernten Standort. Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, entfällt dieses Kriterium. Der Cloud-Anbieter stellt diesen Sachverhalt in der Systembeschreibung transparent dar. Ergänzende Informationen Ein entfernter Standort kann z.B. ein weiteres Rechenzentrum des Cloud-Anbieters sein. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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