+OPS-24 Einbindung des Cloud-Kunden bei Vorfällen
---+OPS-24.01B
---+OPS-24.02B
---+OPS-24.01AC
---+OPS-24 Korrespondierende Kriterien für Kunden

OPS-24 Einbindung des Cloud-Kunden bei Vorfällen

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
OPS-24.01B

Der Cloud-Anbieter informiert den Cloud-Kunden regelmäßig und in angemessener Form, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, über den Status der den Cloud-Kunden betreffenden Vorfälle und bindet diesen, soweit angemessen und erforderlich, in die Behebung ein.

OPS-24.02B

Sobald ein Vorfall aus Sicht des Cloud-Anbieters behoben wurde, wird der Cloud-Kunde gemäß den vertraglichen Vereinbarungen über die getroffenen Maßnahmen informiert.

OPS-24.01AC

Der Cloud-Anbieter definiert und dokumentiert Verfahren in vertraglichen Vereinbarungen mit Cloud-Kunden, die die Beteiligung des Cloud-Kunden an der Bestätigung, dass eine Lösung die Grundursache eines Vorfalls wirksam behoben hat, innerhalb eines bestimmten Zeitraums festlegen.

OPS-24 Korrespondierende Kriterien für Kunden

Cloud-Kunden stellen mit geeigneten Kontrollen sicher, dass sie Benachrichtigungen des Cloud-Anbieters bezüglich sie betreffender Vorfälle erhalten, und dass diese Benachrichtigungen zeitnah an die für die Bearbeitung verantwortliche Stelle weitergeleitet werden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung