+OPS-24 Einbindung des Cloud-Kunden bei Vorfällen
---+OPS-24.01B
---+OPS-24.02B
---+OPS-24.01AC
---+OPS-24 Korrespondierende Kriterien für Kunden
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OPS-24 Einbindung des Cloud-Kunden bei Vorfällen
1. Übersicht
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Standard |
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OPS-24.01B
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Der Cloud-Anbieter informiert den Cloud-Kunden regelmäßig und in angemessener Form, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, über den Status der den Cloud-Kunden betreffenden Vorfälle und bindet diesen, soweit angemessen und erforderlich, in die Behebung ein.
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OPS-24.02B
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Sobald ein Vorfall aus Sicht des Cloud-Anbieters behoben wurde, wird der Cloud-Kunde gemäß den vertraglichen Vereinbarungen über die getroffenen Maßnahmen informiert.
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OPS-24.01AC
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Der Cloud-Anbieter definiert und dokumentiert Verfahren in vertraglichen Vereinbarungen mit Cloud-Kunden, die die Beteiligung des Cloud-Kunden an der Bestätigung, dass eine Lösung die Grundursache eines Vorfalls wirksam behoben hat, innerhalb eines bestimmten Zeitraums festlegen.
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OPS-24 Korrespondierende Kriterien für Kunden
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Cloud-Kunden stellen mit geeigneten Kontrollen sicher, dass sie Benachrichtigungen des Cloud-Anbieters bezüglich sie betreffender Vorfälle erhalten, und dass diese Benachrichtigungen zeitnah an die für die Bearbeitung verantwortliche Stelle weitergeleitet werden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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