+OPS-24.01B
|
OPS-24.01B
Der Cloud-Anbieter informiert den Cloud-Kunden regelmäßig und in angemessener Form, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, über den Status der den Cloud-Kunden betreffenden Vorfälle und bindet diesen, soweit angemessen und erforderlich, in die Behebung ein.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|