+OPS-24.01B

OPS-24.01B

Der Cloud-Anbieter informiert den Cloud-Kunden regelmäßig und in angemessener Form, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, über den Status der den Cloud-Kunden betreffenden Vorfälle und bindet diesen, soweit angemessen und erforderlich, in die Behebung ein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge