+Abschnitt IV Aufsichtsbefugnisse, Sanktionsbefugnisse und Rechtsmittel
---+Artikel 64 Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
------+Artikkel 64 1.
------+Artikkel 64 2.
------+Artikkel 64 3.
---+Artikel 65 Verwaltungssanktionen, Zwangsgelder und andere Verwaltungsmaßnahmen
------+Artikkel 65 1.
------+Artikkel 65 2.
------+Artikkel 65 3.
------+Artikkel 65 4.
------+Artikkel 65 5.
---+Artikel 66 Verwaltungssanktionen, Zwangsgelder und andere Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Zulassungsanforderungen und Anforderungen für den Erwerb oder die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, wesentliche Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Verschmelzungen oder Spaltungen
------+Artikkel 66 1.
------+Artikkel 66 2.
------+Artikkel 66 3.
------+Artikkel 66 4.
---+Artikel 67 Sonstige Bestimmungen
------+Artikkel 67 1.
------+Artikkel 67 2.
------+Artikkel 67 3.
------+Artikkel 67 4.
---+Artikel 68 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen
------+Artikkel 68 1.
------+Artikkel 68 2.
------+Artikkel 68 3.
------+Artikkel 68 4.
---+Artikel 69 Austausch von Informationen über Sanktionen und Betrieb einer zentralen Datenbank durch die EBA
------+Artikkel 69 1.
------+Artikkel 69 2.
------+Artikkel 69 3.
------+Artikkel 69 4.
---+Artikel 70 Wirksame Verhängung von Verwaltungssanktionen und anderen Verwaltungsmaßnahmen sowie Wahrnehmung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden
------+Artikkel 70 1.
------+Artikkel 70 2.
------+Artikkel 70 3.
------+Artikkel 70 4.
------+Artikkel 70 5.
---+Artikel 71 Meldung von Verstößen
------+Artikkel 71 1.
------+Artikkel 71 2.
------+Artikkel 71 3.
---+Artikel 72 Rechtsmittel

Abschnitt IV Aufsichtsbefugnisse, Sanktionsbefugnisse und Rechtsmittel

Abschnitt IV Aufsichtsbefugnisse, Sanktionsbefugnisse und Rechtsmittel

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 64 Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
Artikel 65 Verwaltungssanktionen, Zwangsgelder und andere Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 66 Verwaltungssanktionen, Zwangsgelder und andere Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Zulassungsanforderungen und Anforderungen für den Erwerb oder die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, wesentliche Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Verschmelzungen oder Spaltungen
Artikel 67 Sonstige Bestimmungen
Artikel 68 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen
Artikel 69 Austausch von Informationen über Sanktionen und Betrieb einer zentralen Datenbank durch die EBA
Artikel 70 Wirksame Verhängung von Verwaltungssanktionen und anderen Verwaltungsmaßnahmen sowie Wahrnehmung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden
Artikel 71 Meldung von Verstößen
Artikel 72 Rechtsmittel

Artikel 72

Rechtsmittel

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die in Anwendung der nach dieser Richtlinie erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 getroffen werden, Rechtsmittel eingelegt werden können. Sie stellen ferner sicher, dass Rechtsmittel eingelegt werden können, wenn über einen Zulassungsantrag, der alle nach nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Angaben enthält, nicht binnen sechs Monaten nach seinem Eingang entschieden wird.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_ET -

    EULAW_ET