PS-02.01AS
Die Bereitstellung des Cloud-Dienstes erfolgt aus mehr als zwei Standorten. Die Standorte entsprechen den Sicherheitsanforderungen des Cloud-Anbieters (vgl. PS-01) und weisen einen hinreichenden Abstand zueinander auf, um Georedundanz und -Resilienz zu erreichen. Bei einem zeitgleichen Ausfall zweier Standorte steht mindestens ein dritter Standort weiterhin zur Verfügung, um einen Totalausfall zu verhindern. Ergänzende Informationen Eine Georedundanz der Standorte zueinander im Sinne dieses Kriteriums ist gegeben, wenn ein sehr großräumiges Ereignis an einem Standort keinesfalls gleichzeitig oder zeitnah mehrere Standorte der gleichen Redundanzgruppe trifft. Die BSI-Publikation 'Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren' gibt hierzu Empfehlungen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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