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+SP-03.01AC |
SP-03.01ACDie Ausnahmen von Richtlinien oder Verfahren werden von der angemessenen Leitungsebene genehmigt. Ergänzende Informationen Ausnahmen im Sinne des Kriteriums können organisatorische oder technische Ursachen haben, wie zum Beispiel: 1. Eine Organisationseinheit soll von vorgesehen Prozessen und Verfahren abweichen, um Anforderungen eines Cloud-Kunden zu erfüllen; und 2. Einer Systemkomponente fehlen technische Eigenschaften, um sie gemäß den anwendbaren Anforderungen zu konfigurieren. Ergänzende Informationen Die angemessene Leitungsebene für die Genehmigung ist in den meisten Fällen entweder die Leitungsebene, die die Richtlinien oder Verfahren genehmigt hat, oder die Leitungsebene, an die diese Aufgabe delegiert ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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