+Abschnitt 2 Bestimmungen zum Anlegerschutz
---+Artikel 24 Allgemeine Grundsätze und Kundeninformation
------+24 artikla 1.
------+24 artikla 2.
------+24 artikla 3.
------+24 artikla 3 a.
------+24 artikla 3 b.
------+24 artikla 3 c.
------+24 artikla 3 d.
------+24 artikla 3 e.
------+24 artikla 4.
------+24 artikla 5.
------+24 artikla 5 a.
------+24 artikla 6.
------+24 artikla 7.
------+24 artikla 8.
------+24 artikla 9.
------+24 artikla 9 a.
------+24 artikla 10.
------+24 artikla 11.
------+24 artikla 12.
------+24 artikla 13.
------+24 artikla 14.
---+Artikel 25 Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit sowie Berichtspflicht gegenüber Kunden
------+25 artikla 1.
------+25 artikla 2.
------+25 artikla 3.
------+25 artikla 4.
------+25 artikla 5.
------+25 artikla 6.
------+25 artikla 7.
------+25 artikla 8.
------+25 artikla 9.
------+25 artikla 10.
------+25 artikla 11.
---+Artikel 26 Erbringung von Dienstleistungen über eine andere Wertpapierfirma
---+Artikel 27 Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen
------+27 artikla 1.
------+27 artikla 3.
------+27 artikla 4.
------+27 artikla 5.
------+27 artikla 7.
------+27 artikla 8.
------+27 artikla 9.
------+27 artikla 10.
---+Artikel 28 Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen
------+28 artikla 1.
------+28 artikla 2.
------+28 artikla 3.
---+Artikel 29 Verpflichtungen von Wertpapierfirmen bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
------+29 artikla 1.
------+29 artikla 2.
------+29 artikla 3.
------+29 artikla 4.
------+29 artikla 5.
------+29 artikla 6.
---+Artikel 29a Dienstleistungen für professionelle Kunden
------+29 a artikla 1.
------+29 a artikla 2.
------+29 a artikla 3.
---+Artikel 30 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
------+30 artikla 1.
------+30 artikla 2.
------+30 artikla 3.
------+30 artikla 4.
------+30 artikla 5.

Abschnitt 2 Bestimmungen zum Anlegerschutz

Abschnitt 2 Bestimmungen zum Anlegerschutz

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 24 Allgemeine Grundsätze und Kundeninformation
Artikel 25 Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit sowie Berichtspflicht gegenüber Kunden
Artikel 26 Erbringung von Dienstleistungen über eine andere Wertpapierfirma

Artikel 26

Erbringung von Dienstleistungen über eine andere Wertpapierfirma

Die Mitgliedstaaten gestatten einer Wertpapierfirma, die über eine andere Wertpapierfirma eine Anweisung erhält, Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen im Namen eines Kunden zu erbringen, sich auf Kundeninformationen zu stützen, die von der zuletzt genannten Wertpapierfirma weitergeleitet werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der weitergeleiteten Anweisungen verbleibt bei der Wertpapierfirma, die die Anweisungen übermittelt.

Die Wertpapierfirma, die eine Anweisung erhält, auf diese Art Dienstleistungen im Namen eines Kunden zu erbringen, darf sich auch auf Empfehlungen in Bezug auf die Dienstleistung oder das Geschäft verlassen, die dem Kunden von einer anderen Wertpapierfirma gegeben wurden. Die Verantwortung für die Eignung der Empfehlungen oder der Beratung für den Kunden verbleibt bei der Wertpapierfirma, welche die Anweisungen übermittelt.

Die Verantwortung für die Erbringung der Dienstleistung oder den Abschluss des Geschäfts auf der Grundlage solcher Angaben oder Empfehlungen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen dieses Titels verbleibt bei der Wertpapierfirma, die die Kundenanweisungen oder -aufträge über eine andere Wertpapierfirma erhält.

Artikel 27 Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen
Artikel 28 Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen
Artikel 29 Verpflichtungen von Wertpapierfirmen bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
Artikel 29a Dienstleistungen für professionelle Kunden
Artikel 30 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 06.06.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0065
  • EULAW_FI -

    EULAW_FI