+Artikel 1 a)

Artikel 1 a)

der Umstände und Bedingungen, unter denen die Entrichtung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge gemäß Artikel 104 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU teilweise oder vollständig aufgeschoben werden kann;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung